Tipps und Beispiele zu „Datenschutz und Recht“

  • Verwenden Sie wenn eben möglich Fotos, die Sie selbst erstellt haben oder bei denen der Urheber ausdrücklich mit einer Veröffentlichung auf den gewünschten Plattformen einverstanden ist. Auch Passfotos sind urheberrechtlich geschützt.
  • Für Stockfotos und Fotos, die Creative Commons-Lizenzen unterliegen gilt: diese Fotos dürfen Sie – sofern nicht ausdrücklich dafür freigegeben – nicht bei Facebook veröffentlichen, da Sie dem Plattformbetreiber nicht die geforderte Unterlizenz einräumen dürfen. Gleiches gilt für Videos, Audios und Grafiken.
  • Achten Sie darauf, dass Personen, die auf Fotos und Videos eindeutig zu erkennen sind, ausdrücklich einer Veröffentlichung des Bildmaterials zugestimmt haben müssen. Besondere Vorsicht gilt hier bei abgebildeten Kindern. Hier müssen Sie das Einverständnis der Eltern einholen.
  • Im Zweifelsfalle lieber eine Erlaubnis zu viel einholen oder einmal zu viel fragen. Man muss nicht alles tun, was rechtlich gerade noch vertretbar wäre.
  • Laden Sie kein Bildmaterial hoch, das die Plattformbetreiber nicht für eigene Interessen benutzen sollen.
  • Statt ungeprüfte Social Plugins einzubinden, setzen Sie einen Direkt-Link zu den verwendeten Social Media-Kanälen auf Ihre eigene Internetseite. Alternativ können Sie die so genannte „Heise 2-Klick-Lösung“  (Info hier und Anleitung hier) verwenden.
  • Problematische Einträge können in vielen Netzwerken auch verborgen werden, dann kann man in Ruhe entscheiden, ob man löscht, sie verborgen lässt oder veröffentlicht. In Facebook sollten auf Fotos keine Personen markiert werden, sofern diese Personen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Hochgeladene Fotos sollten mit Quellenangabe versehen werden.
  • Führen Sie bilaterale Gespräche so, dass Dritte nicht mitlesen können (Beispiel: besser Direkt-Nachrichten verschicken als auf die Pinwand posten).
  • Facebook: setzen Sie einen Link zum Impressum Ihrer Website in die “kurze Beschreibung” im Info-Bereich der Seite oder nutzen Sie eine Impressum-App.
  • Das Impressum muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort – Postfachadresse reicht nicht!), E-Mailadresse und Telefonnummer. Bei juristischen Personen (z. B. Kirchengemeinde) ist zusätzlich die Rechtsform (z. B. Körperschaft des öffentlichen Rechts) und die konkrete Bezeichnung der/des Vertretungsberechtigten anzugeben.

Zu den Guidelines: Datenschutz und Recht

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