- Welche (kirchen-)gesetzlichen Bestimmungen gibt es, an die ich mich halten muss?
- Wie gehe ich verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten Dritter um?
- Welche Inhalte unterliegen dem Urheberrecht oder dem Persönlichkeitsrecht?
Die (kirchen-)rechtlichen Bestimmungen des Dienstrechtes und Datenschutzes gelten auch für soziale Netzwerke.
Achten Sie darauf, dass mögliche Grenzüberschreitungen in sozialen Netzen auch dienst- und arbeitsrechtliche Auswirkungen haben können.
Laden Sie nur Inhalte hoch, die Sie selbst erstellt haben oder die urheberrechtlich unbedenklich sind.
Respektieren Sie das Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen. Überlegen Sie im Vorfeld und mit Blick auf die Datensicherheit und die kommerziellen Interessen der Plattformbetreiber, welche Inhalte Sie veröffentlichen möchten.
Veröffentlichen Sie keine personenbezogenen Daten Dritter ohne deren Einwilligung. Gehen Sie mit den Informationen, die Sie über andere Personen haben, genauso sorgsam um wie mit Ihren eigenen Daten.
Verknüpfen Sie Ihre Social-Media-Aktivitäten mit Ihrer eigenen Website. Prüfen Sie, ob die von Plattformbetreibern zur Verfügung gestellten Plug-ins rechtskonform sind. Im Zweifelsfalle verwenden Sie sie nicht.
Wenn Sie für Ihre Einrichtung (Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche etc.) eine Seite in einem sozialen Netzwerk betreiben, ist für diese auch ein Impressum erforderlich, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.